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Neue Sportboothafenverordnung in Schleswig-Holstein verabschiedet

Seit dem 01.06.2010 ist nun eine geänderte Fassung der Sportboothafenverordnung Schleswig-Holstein in Kraft. Bereits mehrfach hat die Wassersport-Wirtschaft über die Verordnungsentwürfe und ihre Auswirkungen auf die Freizeitschifffahrt berichtet. Die Wassersport-Wirtschaft sprach abschließend nochmals mit Frank Engler über die neue Verordnung und die Bedeutung für den Praxisalltag in den Sporthäfen.

Von der ersten Stunde an, d.h. seit der in 2005 anstehenden Novellierung der damaligen Verordnung (aus 1989), hat sich der Vorstand der Vereinigung Deutscher Sporthäfen mit Frank Engler (Vorsitzender der VDSH, Geschäftsführer der Sporthafen Kiel GmbH) für eine praxisgerechte Umsetzung der Sporthafenverordnung engagiert. Zur Erinnerung: Die Novellierung aus 2005 der bestehenden Verordnung versuchte die EU-Hafenauffangrichtlinie und die HELCOM-Empfehlungen zu Fäkalientanks auf der Ostsee in nationales Recht umzusetzen. Bei der Umsetzung ging der Inhalt jedoch weit über die Erfordernisse der internationalen Regelungen hinaus.

Wassersport-Wirtschaft:

Herr Engler, was waren die zentralen Kritikpunkte bei der Novellierung der Sportboothafenverordnung?

Frank Engler:

Der Verordnungsentwurf war in vielen Teilen praxisfern. Er bürdete Sportboothafenbetreibern, vor allem familiär oder ehrenamtlich geführte Sporthäfen, einen extremen, zum Teil unsinnigen Verwaltungsaufwand aber auch zusätzliche unnötige Investitions- und Betriebskosten auf. Somit versuchten wir praxisferne Vorschriften für den Betrieb und letztlich für die Wassersportler zu verhindern.

Die Gespräche auf politischer Ebene führten jedoch nicht zu einer praxisgerechteren Ausgestaltung der Verordnung. Daher entschied sich der VDSH-Vorstand, unterstützt vom BVWW, mittels eines Normenkontrollverfahrens gegen einzelne Teile der novellierten Verordnung, beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht Klage einzureichen. Als Kläger traten dann offiziell die Sporthafen Kiel GmbH, zusammen mit einem Segelverein aus der Elberegion, auf. An den Kosten für das Normenkontrollverfahren beteiligt sich anteilig der Bundesverband Wassersportwirtschaft.

Wassersport-Wirtschaft: Gegen welche Inhalte der Verordnung wurde Klage erhoben?

Frank Engler: Wir haben gegen praxisferne Regelungen beim Umwelt- und Brandschutz für Sporthäfen geklagt. Das heißt, der Verordnungsentwurf sah vor, ABC-Pulverlöscher (mit 6 kg Ladegewicht) in Abständen von maximal 30 m Entfernung zu jedem Liegeplatz bereit zu stellen. Anfänglich sollten sogar Hydranten auf den Stegen installiert werden – als ob es kein Wasser im Hafen gäbe. Weiter gab es Verpflichtungen, detaillierte Abfall-bewirtschaftungspläne aufzustellen, deren Sinn sich kaum für einen professionell geführten Sporthafenbetreiber erschloss, schon gar nicht  einen ehrenamtlich geführten Sporthafen.

Im Jahr 2008 wechselte dann die Zuständigkeit für die Verordnung vom Umweltministerium auf das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr. Der VDSH-Vorstand und die beteiligten Wassersportverbände konnten dann in zahlreichen Gesprächsrunden nicht nur die Änderungen der mit dem Normenkontrollverfahren angegriffenen Vorschriften, sondern darüber hinaus weitere praxisgerechte Änderungen in der Verordnung erreichen.

Frank Engler: Das war wirklich Kräfte zehrend und ohne die massive Unterstützung des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft und Vertreter weiterer Wassersportorganisationen kaum leistbar gewesen. Zum Schluss wollten einige Beteiligte schon aufgeben. Das bedurfte nochmals Überzeugungsarbeit. Ebenso mussten wir die politischen Vertreter überzeugen, eine Verordnung zu erstellen, die zumindest einigermaßen praxisgerecht ist.

Mit der neuen Verordnung ist eine Ausnahmeregelung bei der Abfallentsorgung für Sporthäfen mit weniger als 300 Liegeplätzen getroffen worden: Eine Mitnutzung einer in zumutbarer Entfernung vorhandenen Absauganlage ist jetzt möglich.

Die ursprünglich vorgesehene Auflage, die Anzahl der Feuerlöscher mehr als zu verdoppeln, entfällt. Der Brandschutz richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Landesbauordnung.

Wassersport-Wirtschaft: Herr Engler, was ist Ihr Resümee zu der neuen Sporthafenverordnung?

Frank Engler: Nach fünf Jahren kann man zufrieden sein, denn auch die Verordnungsgeber unterliegen Zwängen, z. B. aus Brüssel. Trotzdem sind in der Verwaltungsvorschrift noch Elemente, die zwar der Befriedigung der Bürokraten in Brüssel dienen, aber nicht unserer Branche. Alles in allem, hat sich der Einsatz gelohnt und jetzt gilt es zusammen mit den anderen Verbandsvertretern auch das Normenkontrollverfahren zu beenden.

Die neue Sportboothafenverordnung steht Ihnen hier zum Download bereit: Leitet Herunterladen der Datei einSportboothafenverordnung

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