

Muster-Widerrufsbelehrungen
Die Widerrufsbelehrungen entsprechen den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Artikel 246 EGBGB .
Die neuen Widerrufsbelehrungen sind ab dem 04.08.2011 zu verwenden. In einer gesetzlichen Übergangsfrist bis zum 04.11.2011 können die bisher geltenden Widerrufsbelehrungen noch verwendet werden. Wir raten dringend davon ab, die Muster selbst – wenn auch nur geringfügig – abzuändern, da diese dann nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und daher das Risiko der Unwirksamkeit und damit auch die Möglichkeit der Abmahnung erheblich erhöhen.
Vorlagen im RTF-Format
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