Die Auswertung der jüngsten Corona-Verordnungen und die Rückmeldungen der Landesministerien zu den Detailfragen des BVWW fallen für große Teile unserer Branche sehr positiv aus.
Zusammenfassend kann man sagen, dass flächendeckend der Ausbildungsbereich ebenso unter Auflagen geöffnet werden darf wie der Einzelhandel, die Vermietung von Booten und auch der Tauchsportbereich.
Auch die Marinabetriebe werden i.d.R. laut Verordnungen als Sportstätte betrachtet und dürfen unter Auflagen öffnen. Bei einigen wenigen Ländern wie z.B. Baden Württemberg, Bayern und Mecklenburg Vorpommern warten wir allerdings weiterhin auf Antworten zu unseren Fragen, die wir vor mehr als zwei Wochen gestellt haben.
In den nächsten Tagen kommen die neuen Landesverordnungen, wir werden dann den „Wassersportwegweiser“ für Sie aktualisieren.