Im Verlauf der letzten Wochen konnten viele Fortschritte im Wassersport erzielt werden. Sowohl der Einzelhandel, der Ausbildungsbereich sowie die gewerbliche Vermietung von Sportgeräten (z.B. Tauchequipment, Kanus, Boote) ist in fast allen Bundesländern unter den jeweils gültigen Kontakt-Hygienemaßnahmen möglich. Was bisher gänzlich untersagt ist, ist die Mehrtages-Vercharterung von Haus- und Segelbooten, da diese aktuell unter das touristische Beherbergungsverbot fallen. Der BVWW hat nun in einem erneuten Schreiben an diverse, besonders stark betroffene Länder angeregt, eine Einordnung als individuellen Sport statt als ein touristisches Beherbergungsangebot zu prüfen. In der Argumentation haben wir uns deutlich von allen anderen Urlaubsformen abgegrenzt.
Unserer Auffassung nach ist unter Pandemie-Aspekten ein Bootsurlaub weder mit einem Hotelaufenthalt vergleichbar, noch mit einem Campingplatz, wo es in der Realität zu deutlich mehr Kontakten und „Socializing“ kommt als in einer Marina. Allabendliches, crewübergreifendes Zusammensitzen findet in Marinas in der Regel nicht statt. Dies liegt zum einen an der Infrastruktur, zum anderen an den Booten an sich, die den Raum für Zusammenkünfte gar nicht hergeben. So bleiben die (Familien)-Crews in der Regel unter sich und der Austausch mit anderen beschränkt sich auf ein freundliches „Moin“ auf dem Steg oder von Boot zu Boot, definitiv aber mit Abstand.