Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss und Batteriespeicher) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen.
Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen zu schaffen, damit Unternehmen und deren Beschäftigte motiviert werden, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.
Antragsberechtigt sind:
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
• Kommunale Unternehmen
• Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder
Verbände
• Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
• Einzelunternehmer oder Freiberufler
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