Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium haben heute bekanntgegeben, dass man ein Verfahren zur Auszahlung der Novemberhilfen abgestimmt hat. Das Verfahren der Abschlagszahlung soll folgende Punkte umfassen:
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich am 25.11.).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
- Die Antragstellung soll einfach und unbürokratisch erfolgen. Es sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und soll im Anschluss an die Abschlagszahlungen starten.
>>>Hier finden Sie die Informationen der Bundesregierung zusammengefasst.