Bundesverband
Wassersportwirtschaft e.V.

02/2017

  
 

Neue gesetzliche Informationspflichten für Unternehmer

Am 1. Februar 2017 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Auf Grund der Neuregelung muss jeder Unternehmer, der jeweils am 31.12. des Vorjahres mindestens 11 Mitarbeiter beschäftigt hat, im darauffolgenden Jahr zusätzliche Informationspflichten auf seiner Homepage und in verwendeten AGB erfüllen. Darüber hinaus muss eine weitere Informationspflicht nach Entstehen einer Streitigkeit unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten erfüllt werden. Die neuen Informationspflichten gelten ab dem 1. Februar 2017.

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