Bundesverband
Wassersportwirtschaft e.V.

07/2020

  
 

Immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung

Auch, wenn insbesondere die touristischen Unternehmen noch nicht von den Lockerungsmaßnahmen der Bundesregierung ab dem 20. April profitieren können, gibt es eine erfreuliche Entwicklung, zumindest für unsere Mitglieder aus dem Bereich des Handels.
Gemeinsam mit anderen Verbänden haben wir uns u.a. stark dafür eingesetzt, dass der Einzelhandel unter gewissen Voraussetzungen wieder öffnen darf.
Die Fortführung des Geschäftszweigs kann jedoch nur unter Auflagen entsprechender Schutzmaßnahmen für die eigenen Mitarbeiter sowie für die Kunden erfolgen.

Kanu vermieten – darf man, oder darf man nicht?

Das Positive zuerst. Uns erreichen regelmäßig Anrufe von potentiellen Gästen, insbesondere Familien, die sich darüber informieren möchten, ob es aktuell möglich ist, irgendwo ein Kanu zu mieten. Darunter befinden sich offensichtlich auch NEU-Kunden, die ihr Freizeitverhalten anpassen möchten, also eine Chance für die Zukunft!
Unsere Antwort bisher lautet „jein“. Denn während in einigen Bundesländern Bootsvermietungen untersagt sind, wird dies in Berlin ausdrücklich genehmigt, so steht es zumindest in der aktuellen Auslegungshilfe zur „Corona-Verordnung“ des Landes Berlin.
Der BVWW setzt sich aktuell stark dafür ein, zeitnah Kanus ebenso wie Sportboote wieder uneingeschränkt und flächendeckend vermieten zu können, jedoch gelten bisher die jeweiligen Landesverordnungen.
Um die Kunden nicht zu verlieren, empfehlen wir dringend, dies im Einzelfall präzise, ggf. sogar nach Rücksprache mit der Behörde vor Ort zu klären.

Forderungskatalog für touristische Betriebe wird auf den Weg gebracht

Bereits letzte Woche haben wir einen Forderungskatalog zur Lockerung der Corona-Einschränkungen an die Bundesregierung sowie die Länder geschickt. Leider ist es uns damit noch nicht gelungen, die Einschränkungen für touristische Betriebe wie bspw. Charterfirmen und Kanu-Verleihstationen zu lockern.
Wie wir jetzt am Beispiel des Handels erkennen können, wird es Lockerungen vermutlich auch für unseren Bereich nur unter gewissen, einzuhaltenden Hygiene-/ Kontaktbestimmungen geben.
Um sowohl Sie als Mitgliedsunternehmen als auch die Politik darauf vorzubereiten und zu sensibilisieren, sind wir gerade dabei, eine „Corona-Empfehlung für den Wassersport“ zu schreiben.
Ziel ist es, mit einem Selbstverpflichtungskatalog idealerweise den Normalbetrieb wieder aufnehmen zu dürfen, mindestens aber eine stufenweise Lockerung des Wassersports zur ermöglichen. Dazu zählen sowohl Verleih, Vermietungs- und Ausbildungsbetriebe sowie weitere touristische Einrichtungen.
Das Dokument werden wir unseren Mitgliedern nach Fertigstellung selbstverständlich zur Verfügung stellen. 

Kann man Corona auch als Chance sehen?

Die Bundesregierung stellt uns darauf ein, noch länger mit Corona umgehen zu müssen, auch wenn wir aktuell auf einem guten Weg sind.
Neben den vielen negativen Auswirkungen auch auf unsere Branche kann es aber durchaus positive Aspekte geben, denn: Es ist absehbar, dass hunderttausende oder gar Millionen von Menschen nicht nur ihr Urlaubs-, sondern auch ihr Freizeitverhalten anpassen werden.
Nachdem Urlaub in Deutschland in den letzten Jahren schon einen wahren Boom erlebte, kann die aktuelle Situation für eine zunehmende Beschleunigung dieses Trends werden. Kreuzfahrten wird es wohl in der gewohnten Form so schnell nicht mehr geben, der spontane 3-Tages-Ausflug nach Mallorca wird sicher weniger stattfinden und ebenso die Fernreisen nach Asien oder Südamerika stehen zunehmend hinten auf der Prioritätenliste der Reisewilligen.
Was hingegen jetzt schon aufgrund der derzeitigen Kontakteinschränkungen absehbar ist, ist der Wunsch nach Aktivitäten im Freien, sowohl im Urlaub als auch nach Feierabend.
Zudem lässt sich der neue Lieblingstrend „Homeoffice“ auch zum „Bootsoffice“ umschreiben. Eine eventuelle Anpassung der Infrastruktur an die kommenden Bedürfnisse könnte sich daher langfristig positiv auswirken.
Die aktuelle Situation kann also für die gesamte Branche eine einmalige Chance sein, gemeinsam neue Kunden für den Wassersport, egal in welcher Form, zu begeistern. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten!

 

Rechtsberatung individuell statt von der Stange

Gerade in der momentanen Lage kommt es darauf an, die richtigen Antworten auf rechtliche Fragen zu finden.
Aus den täglichen Telefonaten mit den Mitgliedsbetrieben wissen wir, dass jeder Fall, selbst wenn er einem anderen Fall noch so ähnelt, separat betrachtet werden muss, denn am Ende können Nuancen über den Ausgang eines Rechtsstreits entscheiden.
Zu diesem Zweck steht Ihnen unser erfahrener Verbandsjustiziar Herr Meyer mit individuellem Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen ihn über die BVWW-Rechtshotline unter: 0221 – 59 57 10.