Bundesverband
Wassersportwirtschaft e.V.

08/2020

  
 

Lockerungsmaßnahmen für den Wassersport und Wassertourismus vorgeschlagen

BVWW und DBSV haben sich mit einem gemeinsamen Schreiben an Bundes- und Landesregierungen, Ministerien und Abgeordnete gewendet und einen Zweistufenplan für Lockerungsmaßnahmen vorgeschlagen. Die erste Stufe soll am 4. Mai, die zweite Stufe am 18. Mai in Kraft treten.

Nach Ansicht beider Verbände ist eine schnelle Lockerung der Beschränkungen bei Outdoor-Sportarten unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und auf die einzelnen maritimen Segmente abgestimmten Hygienemaßnahmen möglich und vertretbar, ohne die bisher erzielten Erfolge bei der Bekämpfung der Corona-Epidemie zu gefährden.

Hier geht es zum Vorschlag der Verbände

Gutscheinlösung für die Vermietung von Booten muss kommen

Der Bundesverband Wassersportwirtschaft hat sich gemeinsam mit weiteren Verbänden erneut für eine Gutscheinlösung eingesetzt, die auch den Anbietern von touristischen Einzelleistungen wie Bootsvermietern und Reiseveranstaltern zugute kommt. Nur so können sich die Unternehmen vor massenhaften Stornierungen schützen und dem durch Rückerstattung von Anzahlungen verursachten Liquiditätsabfluss entgegenwirken. Die Sonderregelung soll für die Dauer der Corona-Epidemie gelten.

Hier geht es zum Schreiben der Verbände

Beratung und Unterstützung sind unsere Stärken

In schwierigen Zeiten stehen wir an der Seite unserer Unternehmen und versuchen Sie so gut wie möglich zu unterstützen. Aktuelle Schwerpunkte der Beratung sind neben den üblichen Beratungen in juristischen Fragen u.a.:

 

  • Auswirkungen der Corona bedingten Beschränkungen auf die bestehenden Charter-, Liegeplatz-, Ausbildungs- und Reiseverträge.
  • Abwicklung von Kaufverträgen aufgrund bestehender Lieferverzögerungen
  • Hilfestellung bei der Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern
  • Information über die Beschränkungen in den einzelnen Bundesländern
  • Hilfestellung und Unterstützung bei Kontakten mit Behörden
  • Staatliche Unterstützungsprogramme

Wie immer erfolgt die Beratung auf den speziellen Einzelfall bezogen unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsmodels. Sie erreichen sowohl unseren Rechtsberater RA Stefan Meyer als auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle unter 0221 595710.