Nachdem wir Anfang der Woche die Meldung vom Landkreis Stade bekamen, dass dort Wassersport und die Nutzung von Sportboothäfen wieder erlaubt sei, haben wir dies umgehend überprüft und folgende Antwort erhalten: „Das Ministerium für Soziales und Gesundheit sieht Gewässer nicht als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereinsbereich an, weshalb das Befahren mit Booten (Besatzung wie KFZ, also entweder Angehörige, Hausstandszugehörige oder 1,5m Mindestabstand) hier für zulässig erachtet wird. Auch der Bereich, wo die Boote gelagert, geparkt oder ähnliches werden, stellt nach hiesiger Auffassung keine Sportstätte oder -anlage dar. Wenn jemand sein Boot aufsucht und es reparieren oder ähnliches möchte, so fällt dies nicht unter "Zusammenkünfte in Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen", solange insoweit keine Gruppenbildungen erfolgen.“