Bundesverband
Wassersportwirtschaft e.V.

10/2020

  
 

Unser Schreiben an das „Corona Kabinett“

Das Schreiben, welches wir letzte Woche an das „Corona Kabinett“ auf den Weg gebracht haben, zeigt zumindest in kleinen Teilen Wirkung. Uns erreichten bisher mehrere Antworten aus den Ministerien, die eine etwas genauere und individuelle Betrachtung des Wassersports in der nächsten Verhandlungsrunde in Aussicht stellen. Und nicht nur das, nach und nach erreichen uns erfreuliche Nachrichten aus einzelnen Bundesländern, in denen Lockerungen für den Wassersport unmittelbar bevorstehen (siehe unten). Ob oder wann es zu weiteren Lockerungen für den Wassersport in den einzelnen Bundesländern kommen wird, wird sich sicher in den nächsten Tagen herauskristallisieren. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Grundsätzlich gehen wir jedoch davon aus, dass es nach wie vor keine bundeseinheitlichen Regelungen geben wird und daher im Zweifelsfall immer die örtliche Behörde gefragt werden sollte.

Lockerung für den Wassersport in Niedersachsen aus Ministerium bestätigt

Nachdem wir Anfang der Woche die Meldung vom Landkreis Stade bekamen, dass dort Wassersport und die Nutzung von Sportboothäfen wieder erlaubt sei, haben wir dies umgehend überprüft und folgende Antwort erhalten: „Das Ministerium für Soziales und Gesundheit sieht Gewässer nicht als Sportanlagen, Sportstätten oder Vereinsbereich an, weshalb das Befahren mit Booten (Besatzung wie KFZ, also entweder Angehörige, Hausstandszugehörige oder 1,5m Mindestabstand) hier für zulässig erachtet wird. Auch der Bereich, wo die Boote gelagert, geparkt oder ähnliches werden, stellt nach hiesiger Auffassung keine Sportstätte oder -anlage dar. Wenn jemand sein Boot aufsucht und es reparieren oder ähnliches möchte, so fällt dies nicht unter "Zusammenkünfte in Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen", solange insoweit keine Gruppenbildungen erfolgen.“

Sportboothäfen in Schleswig Holstein öffnen, Einreisen für „kontaktarme Sportarten“ erlaubt

Auch in Schleswig Holstein kommt Bewegung in unser Anliegen. Laut Pressemitteilung vom NDR können Sportboothäfen ab dem 4. Mai unter gewissen Auflagen wieder öffnen. Ebenfalls stehen Lockerungen für Individualsport im Außenbereich an, was den Wassersport ebenso betreffen wird. Auch eine Einreise nach Schleswig Holstein zur „Ausübung kontaktarmer Sportarten“ ist erlaubt, worunter sicher auch große Teile des Wassersports fallen dürften. Die präzisen, einzuhaltenden Auflagen werden aktuell noch abgestimmt, sodass wir sie Anfang der nächsten Woche mitteilen können.

Gewerblicher Boots-/Kanuverleih in Schleswig-Holstein wieder möglich

Auch der gewerbliche Verleih von Sportgeräten ist ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Ob auch Sportboote oder Segelyachten unter diese Regelung fallen, konnte bis Redaktionsschluss nicht verbindlich geklärt werden, Kanuverleiher profitieren aber sicher von der Lockerungsmaßnahme!

Tauchen im Sauerland wieder möglich

Nachdem Anfang der Woche bekannt wurde, dass der Regierungsbezirk Arnsberg Individualwassersport auf den Stauseen wieder genehmigt, haben wir dies auch für den Tauchsport abgeklärt und folgende Antwort erhalten:
Der individuelle Tauchsport an einem öffentlich zugänglichem Gewässer ist ebenfalls dann möglich, wenn der Eigentümer dieses Gewässers keine Einschränkungen vorgenommen hat. Das bedeutet z.B. für den Möhnesee, dass hier der Tauchsport nicht möglich ist, weil es nur eine Stelle gibt, die vom Ruhrverband freigegeben wurde und die entsprechend gekennzeichnet ist. In diesem Sinne handelt es sich um eine Freizeitanlage nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaSchVO, die nicht betrieben werden darf. Bei allen anderen Seen ohne eine Begrenzung oder Einschränkung durch den Eigentümer (bei Talsperren in der Regel der Wupper- oder Ruhrverband) ist der individuelle Tauchsport möglich. Am besten sprechen Sie mit dem jeweiligen Eigentümer oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Auch international ist die Branche nahezu im Ruhemodus

Ob man dieser Tage nach Italien, Griechenland, Kroatien oder Frankreich schaut, überall zeichnet sich ein ähnliches Bild ab wie bei uns in Deutschland. Der Handel ist weitestgehend zum Erliegen gekommen, Bootscharter findet nicht statt und auch alle weiteren touristischen Aktivitäten sind mehr oder weniger am Nullpunkt. Hinzu kommt, dass das Auswärtige Amt gerade erst die weltweite Reisewarnung bis Mitte Juni verlängert hat.
Schon vorletzte Woche haben wir angedeutet, dass man „Corona“ auch als Chance sehen kann und wir uns gemeinsam auf das „Post Corona Szenario“ vorbereiten sollten. Denn eins wird immer deutlicher: Der Tourismus wird in nächster Zeit eher im Inland stattfinden, das Angebot hier ist endlich. Eine große Chance für den Boots-/Kanu und Tauchsport. Daher gilt es, bei anstehenden Lockerungen gemeinsam möglichst viele Neu-Wassersportler für unser Hobby zu begeistern. Daran arbeiten wir gerade parallel für Sie! Und dass auch die ICOMIA die Neukundengewinnung ab sofort in den Fokus rückt, zeigt uns, dass wir mit unserer Einschätzung nicht ganz falsch lagen bzw. liegen.

Beratung und Unterstützung sind unsere Stärken

In schwierigen Zeiten stehen wir an der Seite unserer Unternehmen und versuchen Sie so gut wie möglich zu unterstützen. Aktuelle Schwerpunkte der Beratung sind neben den üblichen Beratungen in juristischen Fragen u.a

  • Auswirkungen der Corona bedingten Beschränkungen auf die bestehenden Charter-, Liegeplatz-, Ausbildungs- und Reiseverträge.
  • Abwicklung von Kaufverträgen aufgrund bestehender Lieferverzögerungen
  • Hilfestellung bei der Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartner
  • Information über die Beschränkungen in den einzelnen Bundesländern
  • Hilfestellung und Unterstützung bei Kontakten mit Behörden
  • Staatliche Unterstützungsprogramme

Wie immer erfolgt die Beratung auf den speziellen Einzelfall bezogen unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschäftsmodels. Sie erreichen sowohl unseren Rechtsberater RA Stefan Meyer als auch die Mitarbeiter der Geschäftsstelle unter 0221 595710.

Kostenloses Webinar für Mitgliedsunternehmen - Das sollten Sie nicht verpassen!

Wr möchten Sie noch einmal daran erinnern, dass heute, am 30.04.2020 das Online-Seminar von Rechtsanwalt Prof. Dr. Römermann von 16:00 - 18:00 Uhr stattfindet. Als Folge der Corona-Krise haben sich gesetzliche Grundlagen geändert. Darüber sollten Sie unbedingt Bescheid wissen.
Denken Sie daran, sich bestenfalls 15 Minuten vor Beginn über folgenden Link:

https://www.sicher-wissen.de/insolvenzgefahr-wegen-covid-19/

zu registrieren und einzuloggen. Daraufhin erhalten Sie Informationen zu den Systemanforderungen, um an dem Webinar teilnehmen zu können, sowie den finalen Link.