Muster-Widerrufsbelehrungen
Mit der ab dem 13. Juni 2014 in Kraft tretenden neuen Verbraucherrechterichtlinie schreibt der Gesetzgeber auch den Wortlaut der Widerrufsbelehrungen verbindlich vor. Leider gibt es je nach Geschäftsvorfall unterschiedliche Gestaltungsvorgaben. Anhand der neuen Muster-Widerrufsbelehrungen können Sie sich die "passende" Widerrufsbelehrung zusammenstellen.
Falls Sie Fragen haben oder unsicher sind, unterstützt Sie Verbandsjustitiar RA Stefan Meyer gerne bei der individuellen Anpassung der Widerrufsbelehrung.
Bitte benutzen Sie ab dem 13. Juni 2014 ausschließlich die der neuen Rechtssprechung angepassten Unterlagen.