Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket überrascht vor allem die Mehrwertsteuersenkung. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
Von existenzieller Bedeutung für viele Unternehmen der Reisebranche und somit vor allem den Charter- und Kanubetrieben dürften die Überbrückungshilfen sein. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für diese Hilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt.
Die Überbrückungshilfe gelte branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen touristischen Branchen angemessen Rechnung zu tragen sei.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen seien und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauerten. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden seien, seien die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
Erstattet werden demnach bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag betrage 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten seien durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen seien zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.