Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen am 30.12.2021 die Durchführung der „boot“ 2022 sehr kurzfristig per Verordnung untersagt hat, hat der BVWW für seine Mitglieder in einem Schreiben an Wirtschaftsminister Pinkwart und Gesundheitsminister Laumann eine Kompensation der bereits im Vorlauf entstandenen Kosten beantragt.
In der Begründung heißt es u.a.: „Aufgrund der sehr kurzfristigen Absage gibt es unter unseren Mitgliedern zahlreiche Unternehmen, denen im Vorlauf zur Messe bereits Kosten entstanden sind. Neben den Standgebühren, die nun zumindest anteilig berechnet werden, sind dies im Wesentlichen u.a. Speditionskosten, Kosten für Messebau und Hotelkosten. Hinzu kommt vereinzelt, dass bereits eingekaufte Ware nun nicht mehr abverkauft werden kann. Die „boot“ hat normalerweise eine Bruttowertschöpfung von deutlich über 150 Mio. für die gesamte Region. Nachdem die Messe nun zum zweiten Mal in Folge und zudem nur wenige Tage vor Beginn abgesagt wurde, hat das Vertrauen der Aussteller, auch in eine „boot“ 2023, arg gelitten. Ein langfristiger Imageschaden wäre nicht zuletzt auch für den Messestandort Düsseldorf schädlich.“
„Aufgrund der per Verordnung untersagten Durchführung sollten wir als Verband für unsere Mitglieder nichts unversucht lassen, den entstandenen Schaden so klein wie möglich zu halten. Daher haben wir sowohl für unsere betroffenen Mitglieder als auch für den Verband eine Kompensation der Kosten bzw. Ausfälle beantragt. Wie wir aus dem Ministerium hören, ist der Antrag schon in der Bearbeitung“, so Karsten Stahlhut, Geschäftsführer des Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V..
Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, Ihre eventuellen Forderungen bereits jetzt beim BVWW anzumelden, damit, sollte es zu einer Kompensation kommen, der Prozess schnell in Gang gesetzt werden kann. Schicken Sie dazu bitte eine email mit der Aufstellung Ihrer bisherigen, „externen“ Kosten (z.B. Spedition, Messebau, Hotel) an info@bvww.org