Im Rahmen einer Verbändebeteiligung hat der BVWW e.V. kürzlich Stellung bezogen zum „Referentenentwurf über den wasserwirtschaftlichen Ausbau der Bundeswasserstrassen“.
Der BVWW begrüßt es ausdrücklich, dass der Bund mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sowohl mit Blick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie als auch und im Besonderen mit Blick auf die Förderung der Sport- und Freizeitschifffahrt auf den Bundeswasserstraßen tätig wird und wichtige Weichen stellt.
Wir teilen die Ansicht, dass nur mit der Übernahme der mit der Wasserrahmenrichtlinie zusammenhängenden Aufgaben als Hoheitsaufgaben durch den Bund die wichtigen ökologischen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zeitnah umgesetzt werden können.
Insbesondere unterstützen wir die Intention, den Begriff „dem allgemeinen Verkehr dienend“ zu konkretisieren und damit den aktuellen Entwicklungen und Verhältnissen auf den Bun-deswasserstraßen anzupassen. Die Erweiterung um die gewichtigen Wirtschaftsfaktoren Fahrgastschifffahrt und Sport- und Freizeitverkehr halten wir an dieser Stelle für essenziell.
Gemeinsam mit unseren Partnerverbänden ADAC und DTV regen wir zugleich an, dass neben der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in gleichem Maße auch die Förderung des Wassertourismus als Hoheitsaufgabe des Bundes explizit benannt werden sollte, denn hier gilt Gleiches wie bereits für die Wasserrahmenrichtlinie erfasst, dass dies eine gesamtstaatliche Aufgabe darstellt, die nur im Zusammenwirken aller für Gewässer zuständigen Stellen erfolgreich bewältigt werden kann.
Daher plädieren wir dafür, dass der Bund auch den wassertouristischen Ausbau der Bundeswasserstraßen als Hoheitsaufgabe übernehmen sollte und dies im Referentenentwurf aufgenommen werden sollte. Unterstützt wird dieses Petitum besonders auch durch die aktuelle Entwicklung der Covid-19 Pandemie, die uns zeigt, dass insbesondere auch der Inlands-Wassertourismus zunehmend eine ökologische Alternative zu anderen Verkehrsträgern und Tourismusformen darstellt und Wassertourismus absehbar eine noch größere Rolle in Deutschland einnehmen kann.