Aus „Mehr Fortschritt wagen“ wird „Mehr Rückschritt leben“.
Selten gab es so eine Einigkeit innerhalb der Branche. Insgesamt 24 Verbände und Institutionen (z.B. ADAC, DTV, DIHK, DMYV, VSM, Tourismusverband Brandenburg, Tourismusverband Mecklenburg Vorpommern) zeichneten die 2. Stellungnahme unter der Federführung des BVWW an das Referat WS25 des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit, um das Kleinschifferzeugnis zu verhindern.
„Es ist wirklich unglaublich, wie man ohne Not eine solch umfassende, neue Regulierung auf den Weg bringen kann, wo sich insbesondere die aktuelle Regierung Deregulierung auf die Fahnen geschrieben hat“ so Karsten Stahlhut, Geschäftsführer des Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. und ergänzt: „Es gibt überhaupt keinen Anlass, es wurde lediglich eine „Regulierungslücke“ im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/2397 entdeckt, die man seitens des BMDV willkürlich und ohne Anlass schließen wolle“.
Dass auch die Wasserschutzpolizei die Verordnung für unnötig und übertrieben erachtet, spricht eine deutliche Sprache.
Tatsache ist jedoch aktuell, dass jeder, der ab sofort ein Boot im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf Bundeswasserstraßen bewegt, ein sog. Kleinschifferzeugnis benötigt. Betroffen davon sind demnach u.a. Chartereinweiser, Verkäufer, Werftarbeiter, Ausbilder, Hafenmeister usw. Die Übergangsfrist läuft noch bis Januar 2025, die Kleinschifferzeugnisse gibt es bei der GDWS.
„Gemeinsam mit allen Beteiligten werden wir alle Anstrengungen unternehmen, dass Kleinschifferzeugnis in seiner jetzigen Form kassieren zu lassen und werden dazu alle uns zur Verfügung stehenden Wege beschreiten“, so Robert Marx, Präsident des BVWW.
Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier!