Seit der Einführung der DSGVO 2018 müssen Unternehmen einen verstärkten Fokus auf Datenschutz legen, um personenbezogene Daten zu schützen und Verbraucherrechte zu sichern. Unternehmen können folgende Maßnahmen umsetzen, um den Datenschutz im Unternehmen zu verbessern: Bewusstsein und Schulung zu Datenschutzthemen, Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen wie Datenverschlüsselung und Zugangskontrollen, Gewährleistung von Transparenz und klarer Kommunikation mit den Kunden, Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen zur Risikoidentifikation und -minimierung sowie die Erwägung, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Häufig fehlt es aber, besonders in kleinen Unternehmen, an zeitlichen Kapazitäten und fachlichem know-how, diese Maßnahmen umzusetzen. Die Einhaltung der DSGVO stellt aber nicht nur eine regulatorische Anforderung dar, sondern bietet auch die Möglichkeit, das Vertrauen der Kunden zu stärken und sich als ethisch handelndes Unternehmen zu positionieren.
Über das Förderprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können kleine und mittelständische Unternehmen Fördermittel in Höhe von bis zu 80% (max. 2.800 Euro) für Datenschutzberatung erhalten. Wir sind als Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet und können diese Leistung abbilden.
Mehr Informationen finden Sie unter www.prospert.de oder rufen Sie uns gerne direkt an.