Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

Beratung bei Betriebsübernahme

Der Generationenwechsel in der Wassersportbranche ist in vollem Gange. Unabhängig davon, ob die eigenen Kinder das Unternehmen fortführen, ein Mitarbeiter des Betriebes oder ob das Unternehmen an einen Dritten veräußert werden soll, in jedem Fall ist dies für den Unternehmensgründer mit weitreichenden Konsequenzen verbunden. Nicht selten stellt das Unternehmen gleichzeitig eine Form von Altersvorsorge für den Altinhaber dar

Diese Fragen stellen sich in jedem Fall:
 

  • Eignung des Nachfolgers. Besitzt der Nachfolger die notwendige Management-Erfahrung, verfügt er über die erforderlichen finanziellen Mittel etc.? Der Nachfolger muss also einem regelrechten Nachfolge-Check unterzogen werden.

     
  • Rechtliche Gestaltung.
     
    • Soll die Übergabe im Rahmen eines Kauf-, Pacht- oder Schenkungsvertrages erfolgen?
       
    • Will der Altinhaber weiter am Unternehmen beteiligt bleiben?
       
    • Ist eine gemeinsame Übergangsphase geplant?
       
    • Welche Rolle spielt die Rechtsform bei der Unternehmensnachfolge?
       
    • Welche Haftungsrisiken entstehen?

       
  • Steuerrechtliche Konsequenzen.
     
    • Welche steuerlichen Konsequenzen zieht eine Unternehmensübergabe nach sich?
       
    • Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich an?

       
  • Kaufpreis.
     
    • Welche Methoden der Wertermittlung bieten sich an?

 

Der erste Schritt

Falls Sie an die Übergabe Ihres Unternehmens denken und bisher kein geeigneter Nachfolger in Sicht ist, sollten Sie den kostenlosen Service Ihres Verbandes nutzen und zunächst im Bereich Unternehmengesuche nachschauen, ob Sie dort geeignete Investoren finden. Gleichzeitig empfehlen wir Ihnen, ein
Unternehmenmsangebot in die Datenbank einzustellen. Dies geschieht anonym unter einer Chiffre-Nummer. Lediglich die Unternehmensdaten erscheinen in der Datenbank.
 

Beratung

Die Übergabe eines Unternehmens ist keine Kleinigkeit. Sie sollten in jedem Fall einen Berater Ihres Vertrauens (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer) zu Rate ziehen.

Als Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft e.V. steht Ihnen selbstverständlich auch der Verband mit Rat und Tat zur Seite. Eine erste allgemeine Beratung ist im Verbandsbeitrag enthalten. Auf Wunsch und gegen gesonderte Berechnung begleiten wir Sie auch während des gesamten Prozesses der Unternehmensübergabe. Von der Bewertung Ihres Unternehmens bis hin zur Erarbeitung von Übergabe- oder Beteiligungsverträgen.
 

Weitere Informationen:

Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.
Karsten Stahlhut
Gunther-Plüschow-Str. 8
50829 Köln (Ossendorf)

Telefon: 0221 5957115
Fax: 0221 5957110
e-mail: info@bvww.org