Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

Existenzgründungsberatung in der Wassersportbranche. Ihr Fahrplan zum Erfolg!

„Augen auf und durch“ lautet das Motto für erfolgreiche Existenzgründungen. Eine innovative Idee und die Bereitschaft, persönliche Risiken einzugehen, allein reicht nicht für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Bevor aus einer Idee ein ausgefeiltes und tragfähiges Konzept entsteht, stellen sich viele Fragen.

Um Sie bei Ihrem Schritt in die Selbständigkeit zu unterstützen, bietet der Bundesverband Wassersportwirtschaft den speziellen BVWW-Existenzgründungsservice im Rahmen einer Sondermitgliedschaft an. 

Wege in die Selbständigkeit

Verschiedene Wege können zum Ziel führen.

  • Unternehmensneugründung. Sie haben eine Existenzgründungsidee und wollen ein Unternehmen neu gründen.
  • Tätige Teilhaberschaft. Sie möchten sich an einem bestehenden Unternehmen als aktiver (tätiger) Partner beteiligen.
  • Unternehmensübernahme. Sie möchten ein bestehendes Unternehmen übernehmen.

Auf allen drei Wegen kann Sie der Verband wirkungsvoll unterstützen. Als ersten Schritt haben wir innerhalb unseres Internetauftrittes den Bereich „Existenzen/Jobs“ geschaffen in dem Sie sich augenblicklich befinden. Im Bereich "Unternehmensangebote" haben Sie die Möglichkeit, nach passenden Angeboten zu suchen. Falls Sie dort nicht fündig werden, besteht die Möglichkeit im Bereich "Unternehmensgesuche" Ihre Anfrage einzustellen. Dieser Service ist für Sie kostenfrei und kann dazu führen, dass sich Unternehmen aus der Branche bei Ihnen melden, die ihr Unternehmen veräußern wollen oder eine aktive Partnerschaft anbieten. Nutzen Sie diesen Service. Schließlich können zusätzliche Kontakte nicht schaden.

Häufige Probleme

Nach unserer Erfahrung treten bei einer Existenzgründung vor allem die folgenden Probleme auf:

  • Die „Chemie“ zwischen anbietendem Unternehmer und Existenzgründer stimmt nicht.
    Leider ein Problem, dass zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann. Häufig erwartet der Existenzgründer, dass ein gleitender Unternehmensübergang erfolgt. Veräußerer und Nachfolger müssen also über einen längeren Zeitraum zusammenarbeiten. Bei einer tätigen Teilhaberschaft ohnehin. Da sollte die „Chemie“ zwischen den Personen stimmen. Auch bei den Verkaufsverhandlungen spielt dieser Aspekt eine wichtige Rolle. Wir raten Ihnen, Übernahmegespräche grundsätzlich gemeinsam mit Ihrem Berater zu führen. Dies schafft eine objektive Ebene auf der gerade kritische Punkte besser angesprochen werden können. Kritische Punkte gehören vor einer Vertragsunterzeichnung auf den Tisch.
  • Der Existenzgründer verfügt über zu wenig unternehmerische Kompetenz und Branchenerfahrung.
    Eine selbständige Existenz erfordert unternehmerische Fähigkeiten. Wichtig ist vor allem Management Know-how. Hierzu gehören Kenntnisse oder Erfahrungen in den Bereichen Betriebsführung, Betriebsorganisation, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Marketing und vieles andere mehr. Versuchen Sie also, Ihre Fähigkeiten objektiv einzuschätzen und, falls erforderlich, besuchen Sie spezielle Seminare und Schulungen für Existenzgründer, die von Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern angeboten werden. Es reicht nicht aus, dass Sie ein guter Handwerker oder Techniker sind.

    Branchenerfahrung ist immer von Vorteil. Wer weiß, wie der Markt funktioniert und welche Marktstrukturen bestehen, kann die zukünftigen Möglichkeiten wesentlich besser einschätzen. Der Verband ist hier ein kompetenter Partner für Sie. Wir kennen den Wassersportmarkt und können einschätzen, welche Konzepte tragfähig sind und welche nicht.

    Ein weiterer Vorteil für Sie: die Begleitung durch einen Senior-Unternehmer. Der Verband kann Ihnen Unternehmer zur Seite stellen, die ihr Können und ihren Erfolg in der Branche jahrzehntelang unter Beweis gestellt haben.
  • Der Businessplan weist Schwächen auf.
    Unabhängig davon, ob Sie ein neues Unternehmen gründen oder ein bestehendes übernehmen wollen, Grundlage muß ein überzeugendes Unternehmenskonzept sein. Viele Konzepte, die uns zur Überprüfung vorgelegt werden, weisen erhebliche Schwächen auf:
    • Die allgemeine Branchenentwicklung wurde nicht ausreichend berücksichtigt
    • Das Marktvolumen wird unzutreffend eingeschätzt
    • Unzulängliche Standortanalyse
    • Unzulängliche Konkurrenzanalyse
    • Fehlerhafte Erlös- und Kostenplanung
    • Zu optimistische Einschätzung der Ertragskraft des Unternehmens (unrealistische Kalkulationsansätze)
    • Nicht nachvollziehbare Planungsansätze. Die Entwicklung des Unternehmens in den kommenden Jahren wird positiv dargestellt, ohne das die Maßnahmen, die dazu führen sollen, konkretisiert werden. Zukünftige Erwartungen müssen begründet werden.

      Bei der Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens muss in aller Regel auch auf Fremdkapital zurückgegriffen werden. Die wenigsten Existenzgründer können dies aus Eigenmitteln finanzieren. Bei Gesprächen mit Banken kommt es also darauf an, ein tragfähiges Unternehmenskonzept zu präsentieren. Schließlich möchte die Bank sicher sein, dass die gewährten Kredite auch zurückgezahlt werden können. Es liegt aber auch im Interesse des Existenzgründers, durch die detaillierte Aufstellung eines Businessplans die persönlichen Risiken zu bewerten.

      Bei dieser wichtigen Aufgabe können Sie der Verband und seine Berater kompetent unterstützen.
  • Die Finanzierung ist nicht gesichert.
    Die Zahl der Unternehmenszusammenbrüche zeigt, dass der Kapitalbedarf für die Neugründung oder Übernahme eines Unternehmens häufig unterschätzt wird. Die Aufstellung eines Finanzplans schafft Klarheit über den erforderlichen Kapitalbedarf Mindestens ebenso wichtig ist der Liquiditätsplan, der alle Eventualitäten berücksichtigt. Die Liquiditätsplanung stellt sicher, dass die finanziellen Mittel auch vorhanden sind, um eine Forderung zu einem bestimmten Zeitpunkt begleichen zu können. Nicht wenige Unternehmen scheitern daran, dass sie ihre Kreditlinie ausgeschöpft haben und die Banken einer Ausweitung nicht zustimmen.
    Neben Bankkrediten können zur Finanzierung auch öffentliche Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Bund und Länder bieten solche Finanzierungsprogramme an. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Unternehmen neu gründen, eine Unternehmensbeteiligung suchen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Da die öffentlichen Förderprogramme in der Regel nicht die gesamte Finanzierung übernehmen, muss die entstehende Lücke durch Eigenmittel und/oder Darlehen von Hausbanken geschlossen werden.

    Ganz wichtig: öffentliche Fördermittel müssen vor der Gründung bzw. Übernahme beantragt werden. Rückwirkend können keine Mittel bewilligt werden. Öffentliche Fördermittel müssen immer über die Hausbank beantragt werden.
     
  • Rechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen werden nicht ausreichend bedacht.
    Im Blickpunkt des Existenzgründers steht häufig die Wahl einer geeigneten Rechtsform für das Unternehmen. Entscheidungskriterien sind der Haftungsaspekt, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und der Finanzierungsaspekt. Häufig werden die Möglichkeiten einer Haftungsbegrenzung überschätzt, mit der Folge, dass die falsche Unternehmensform gewählt wird.
    Mindestens ebenso wichtig ist es daran zu denken, dass mit einer Unternehmensübernahme auch Verpflichtungen verbunden sind. Sie übernehmen zum Beispiel alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen, haften für bestehende Verbindlichkeiten, betriebsbedingte Steuern oder Garantie- und Gewährleistungszusagen. Sie müssen sicher sein, dass Sie diese Verpflichtungen erfüllen können.
    Bei der Neugründung eines Unternehmens spielen diese Aspekte natürlich keine Rolle. Doch auch hier ist ergibt sich rechtlicher und steuerrechtlicher Beratungsbedarf.
  • Der Kaufpreis des zu übernehmenden Unternehmens wird nicht sachgerecht ermittelt.
    Über den Kaufpreis bestehen naturgemäß unterschiedliche Auffassungen. Der Aufbau eines Unternehmens wird häufig als Lebensleistung angesehen. Entsprechend hoch sind die Kaufpreisvorstellungen des Altinhabers. Außerdem stellt der Wert des Unternehmens in vielen Fällen auch die Altersversorgung des ausscheidenden Unternehmers dar.
    Der Käufer hingegen möchte möglichst wenig für das Unternehmen bezahlen. Eine schwierige Situation, die häufig zu erheblichen Differenzen und langwierigen Verhandlungen führt. Dies liegt auch daran, dass für den Kaufpreis nicht nur der Substanzwert des Unternehmens ausschlaggebend ist, sondern auch der ideelle Unternehmenswert. Eine subjektive Größe, in die Faktoren wie der gute Namen des Unternehmens, der Bekanntheitsgrad, bestehende Kundenbeziehungen usw. einfließen. Eine allgemein verbindliche Methode der Wertberechnung gibt es nicht.
     

In der Praxis steht meist die Ertragswertmethode im Vordergrund. Der wertbestimmende Faktor ist bei dieser Methode die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens. Also zu zukünftigen Gewinnerwartungen. Unter diesem Blickwinkel betrachten auch die Banken den Erwerb eines Unternehmens, denn nur die zukünftigen Unternehmensgewinne garantieren eine problemlose Rückzahlung der in Anspruch genommenen Kredite.

Selbstverständlich wird der Kaufpreis des Unternehmens auch durch den Markt, also durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Außerdem spielen die Gegebenheiten innerhalb der Branche eine Rolle.

In jedem Fall ist die Ermittlung des Kaufpreises eine entscheidende Angelegenheit. Nicht zuletzt dadurch wird der Erfolg der Existenzgründung beeinflusst. Die Ermittlung des Kaufpreises gehört daher in die Hände von Experten. In der Regel ist dies die Aufgabe eines Wirtschaftsprüfers im Zusammenspiel mit branchenerfahrenen Beratern. Der Bundesverband Wassersportwirtschaft verfügt darüber.

Sie sehen, eine Existenzgründung ist wahrlich keine Kleinigkeit.


Eine erfolgreiche Existenzgründung setzt eine kompetente Beratung voraus.

Dieses Expertenwissen ist für jeden Existenzgründer unverzichtbar. Wer daran spart, spart an der falschen Stelle, zumal Existenzgründungsberatungen gefördert werden. Bitte vergessen Sie nicht, dass die Gründung einer selbständigen Existenz eine sehr weitreichende Entscheidung ist, die Ihre persönliche Zukunft entscheidend beeinflusst. In vielen Fällen ist die Rückkehr in ein Beschäftigungsverhältnis schwierig, wenn nicht unmöglich. Eine falsche Entscheidung kann Sie für immer ruinieren.

Der Bundesverband Wassersportbranche kann Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit wirkungsvoll unterstützen und begleiten. Wie weitgehend diese Unterstützung sein soll, bestimmen Sie selbst. Nutzen Sie daher den Existenzgründungsservice des Verbandes.

Weitere Informationen:

Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.
Karsten Stahlhut
Gunther-Plüschow-Str. 8
50829 Köln (Ossendorf)

Telefon: 0221 5957115
Fax: 0221 5957110
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