Anmerkungen zu den Übergabeprotokollen
Der BVWW bietet seinen Mitgliedern hiermit Übergabeprotokolle für Motorboote und für Segelboote an. Wir entsprechen damit einerseits einem häufig geäußerten Wunsch seitens der Mitglieder, andererseits den Erfordernissen aus dem neuen Schuldrecht. Bitte beachten Sie:
- Die Protokolle helfen Ihnen sowohl bei der Hereinnahme von Booten (Neuboote vom Hersteller oder Gebrauchtboote von Kunden) als auch beim Verkauf.
- Die Protokolle stellen Angebote des BVWW dar, welche an Ihre betrieblichen Voraussetzungen angepasst werden können. Wir empfehlen ausdrücklich detaillierte und umfangreiche Protokolle zu verwenden. Nur so können Sie sich umfassend gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren.
- Unsere Angebote werden regelmäßig überarbeitet. Einerseits sind Anregungen von Ihnen herzlich willkommen, andererseits können bald zu erwartende erste Urteile im Zusammenhang mit dem neuen Schuldrecht Anpassungen erforderlich machen. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig unsere Internet-Seiten aufzurufen, um immer den Zugriff auf aktualisierte Angebote zu haben.
- Die beiden Spalten an der rechten Seite eignen sich für betriebsinterne Zwecke (Bestätigung von Reparaturen, etc.).
Fragen, Anregungen und Kritik richten Sie bitte in der Geschäftsstelle an Herrn Ben Hoffmann, Tel. (02 21) 59 57 113, Fax (02 21) 59 57 110.