Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die ihren Geschäftssitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Die Aufnahme als Mitglied erfordert einen schriftlichen Antrag. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium.
  • Die Aufnahme in die Forschungsvereinigung ist kostenfrei. Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft zahlen keinen Beitrag. Unternehmen, die nicht Mitglied im Bundesverband sind zahlen einen jährlichen Beitrag von 400 Euro.
  • 16.04.2009

    Aufnahmeantrag für die Forschungsvereinigung für die Sport- und Freizeitschifffahrt e.V. (FVSF)

  • 09.03.2007

    Satzung der Forschungsvereinigung für die Sport- und Freizeitschifffahrt e.V. (FVSF)