Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

Welche Promillegrenze ist im Motorsportbereich erlaubt?

An den warmen Sommertagen zieht es die Menschen aufs Wasser. Eine Fahrt mit Freunden auf dem Motorboot lädt zum gemeinsamen Entspannen und Feiern ein. Die angenehme Atmosphäre verleitet zum Griff nach alkoholischen Getränken. Auf den Alkoholgenuss sollten Sie aus Sicherheitsgründen verzichten. Die Promillegrenzen im deutschen Schifffahrtsrecht sind niedrig und bei einer Überschreitung drohen rechtliche Konsequenzen.

Welche Rechte gelten auf einem Motorboot?

Das deutsche Schifffahrtsrecht gewährleistet die Sicherheit für die Schifffahrt. Bei der Befahrung von Seewasserstraßen, den Küstengewässern, greift die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, kurz SeeSchStrO. Auf Binnengewässern gilt die BinSchStrO, die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Die Verordnungen regeln die Verhaltensvorschriften für alle Menschen, die am Wasserstraßenverkehr teilnehmen. Dazu gehören:

  • Fahrregeln und -zeichen
  • Vorschriften zum Gewässerschutz
  • Regeln zur Abfallbeseitigung
  • Ausrüstungspflichten
  • Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen

Ebenfalls legen sie die Promillegrenzen im Motorsportbereich und auf anderen Wassergefährten fest. Die Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung besagt, dass nur eine hierfür geeignete Person entsprechende Fahrzeuge führen darf. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin benötigen hierfür eine Erlaubnis, beispielsweise den Motorbootführerschein. Aufgaben des Führenden bestehen darin, sich über die Bedingungen und Verhältnisse der Wasserstraßen zu informieren. Ebenso obliegt es dem Kapitän, bei seinem Motorboot auf Betriebssicherheit und Fahrtüchtigkeit zu achten.

Dazu muss er oder sie geistig und körperlich imstande sein, das Wasserfahrzeug sicher zu steuern. Mit einer Beeinträchtigung durch Alkohol handeln Sie dieser Regelung zuwider. Bevor Sie einen Ausflug mit Freunden auf dem Motorboot planen, informieren Sie sich über die geltenden Promillegrenzen. Teilweise unterscheiden sie sich bei Gewässerarten und Ländern.

Dürfen Sie mit Alkohol im Blut ein Motorboot fahren?

Wie im Straßenverkehr ist im Motorbootbereich Alkohol am Steuer nicht gern gesehen. Sie brauchen nicht komplett auf ein kühles Glas Bier im Sommer zu verzichten. Auf allen befahrbaren deutschen Gewässern liegt die Promillegrenze bei 0,5. Diese gilt auf Binnengewässern, auf Schifffahrtsstraßen sowie auf allen Schiffen unter deutscher Beflaggung. Letztgenanntes setzt voraus, dass in den befahrenen Hoheitsgewässern anderer Länder keine abweichenden Vorschriften bestehen.

In der Schweiz hob das Bundesamt für Verkehr, kurz BAV, die Promillegrenze zu Beginn des Jahres 2020 auf. Segler und Motorbootfahrer, die sich auf Schweizer Gewässern ein Gläschen Sekt oder Wein gönnen, haben keine Konsequenzen zu befürchten. Das gilt nur auf Booten, die kürzer als 2,50 Meter sind oder nicht motorisierte Gummiboote mit einer Länge bis zu vier Metern.

Erreichen Sie in Deutschland den Grenzwert, ist es verboten, ein Wasserfahrzeug jedweder Art zu fahren. Ebenso untersagt das Gesetz, im angetrunkenen Zustand Aufgaben auf dem Gefährt zu verrichten. Das gilt für alle Funktionen auf der Brücke, an Deck oder den Maschinen. Ab einem Promillewert von 0,5 müssen Sie in beiden Fällen mit Bußgeldern zwischen 750 und 2.500 Euro rechnen. In der Atemluft liegt der Promillegrenzwert bei 0,25 Milligramm pro Liter.

Die einzige Ausnahme in Deutschland bildet der Bodensee. Er gehört zu den internationalen Gewässern. Der Grenzwert für einen Alkoholspiegel im Blut liegt hier bei 0,8 Promille. Auf den Grenzgewässern

  • Oder
  • Westoder
  • Lausitzer Neiße

beträgt die Promillegrenze 0,2. Steuern Sie auf anderen deutschen Gewässern ein Motorboot, drohen ab einem Promillewert von 0,3 Konsequenzen in Form einer Strafanzeige. Das geschieht, wenn Sie Anzeichen einer Fahrunsicherheit, Ausfallerscheinungen, aufweisen. Ab einem Alkoholpegel von 1,1 gelten Sie analog zur Straßenverkehrsordnung als absolut fahruntüchtig.

Eine deutlich strengere Regelung gilt, wenn Sie auf einem motorisierten Schiff Passagiere oder gefährliche Güter befördern. In der Passagierschifffahrt und dem Gefahrenguttransport greift eine 0,0-Promillegrenze. Der Schiffsführer sowie alle Besatzungsmitglieder auf der Brücke dürfen während ihrer Dienstzeit keinen Alkohol genießen.

Welche Folgen entstehen durch Alkohol am Motorbootssteuer?

Bereits mit einer geringen Menge Alkohol im Blut kann Ihre Fahrtauglichkeit beeinträchtigt sein. Beispielsweise verringern sich Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Ebenfalls beeinflusst der Alkoholkonsum Ihre Aufmerksamkeit und die Sehkraft. Auf dem Wasser stellen diese Beeinträchtigungen eine Gefährdung dar. Beispielsweise erhöhen sie das Risiko eines Unfalls, der Personen- oder Sachschäden nach sich zieht.

Für eine sichere Schifffahrt erweisen sich Rücksichtnahme und ein umsichtiges Verhalten als ausschlaggebende Faktoren. Halten Sie sich nicht an diese Prinzipien, gefährden Sie sich selbst und andere Teilnehmer am Wasserstraßen- und Schiffsverkehr.

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Promillegrenze

Ob Sie die Promillegrenzen auf See- und Binnenwasserstraßen einhalten, kontrolliert die Wasserschutzpolizei. Verstoßen Sie gegen die Promille-Regeln, begehen Sie abhängig von der Überschreitung der Grenzwerte eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5 in der Binnenschifffahrt, handelt es sich um Ersteres. Gleiches gilt, wenn Ihr Blutalkoholwert nicht über 1,09 Promille liegt. In dem Fall drohen Sanktionen ab 350 Euro. In der Seeschifffahrt zeigen sich Geldstrafen für die gleiche Ordnungswidrigkeit mit 700 Euro und mehr deutlich höher.

Die rechtlichen Konsequenzen bei Alkohol am Motorbootsteuer reichen von Geldstrafen bis zum Fahrerlaubnis- und Führerscheinentzug. Schlimmstenfalls droht Ihnen eine Freiheitsstrafe. Ein Alkoholwert von 1,6 Promille kann eine MPU, die medizinisch-psychologische Untersuchung, nach sich ziehen. Bei einer „Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser“ erfolgt unter Umständen der Entzug des Kfz-Führerscheins.