Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

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Der Fall Zaaren und kein Ende


WSA Eberswalde führt höhere Gewalt als Begündung für erneute Verlängerung der Sperrung an - Umsatzeinbußen in Millionenhöhe

Wenn sich keine andere Ausrede mehr finden lässt, kommt meist der Aspekt „höhere Gewalt“ ins Spiel. Auf eben diesen Tatbestand weist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Eberswalde im Zusammenhang mit der inzwischen dritten Sperrzeitverlängerung der Schleuse Zaaren im Zuge der Oberen Havel-Wasserstraße, eines der wichtigen Wasserwege zwischen Berlin und Mecklenburgischer Seenplatte, hin. Der Blitz habe in das zuliefernde Betonwerk in Templin eingeschlagen. Außerdem hätten Starkregen nd hohe Lufttemperaturen das Betonieren erheblich beeinträchtigt, heißt es dort. Die Verlautbarungen
des Amtes nehmen inzwischen satirische Züge an.

Darüber könnte man eigentlich schmunzeln, stünden nicht durch die planerische Inkompetenz der Verwaltung Existenzen auf dem Spiel. Bei den direkt betroffenen Unternehmen addieren sich die Umsatzeinbußen bis zum 1. August bereits auf über 2 Millionen Euro auf. Nun dürfte der Schaden durch die erneute Verschiebung noch höher ausfallen.

Nicht bezifferbar ist der bereits jetzt entstandene Imageschaden. Es wird nicht einfach sein, das Vertrauen enttäuschter Urlauber zurückzugewinnen. Immerhin stehen die ostdeutschen Wassertourismusregionen im Wettbewerb zu internationalen Destinationen, die dieser Urlaubsform ganz offensichtlich staatlicherseits mehr Interesse widmen und wissen, dass Wassertourismus ein Milliardengeschäft ist.

Eines zeigt das Drama um die Schleuse Zaaren überdeutlich: Die wassertouristische Infrastruktur wurde jahrzehntelang auf Verschleiß gefahren, mit Ausfällen muss nun jederzeit gerechnet werden.

Das sollte sich nach der Vorlage des Wassertourismuskonzeptes im Mai 2016 ändern. Dort kann man gleich zu Beginn lesen: „Der Bund bekennt sich zu seiner Verantwortung für den Erhalt und die Verbesserung der Infrastruktur (...) für Wasserstraßen, die ausschließlich Freizeitzwecken (...) dienen. Hierfür wird er künftig die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stellen.“

Nach nunmehr drei Jahren ist es nicht einmal gelungen, die Voraussetzungen für den Erhalt der maritimen Infrastruktur auf den touristisch genutzten Wasserstraßen zu schaffen. Dazu wäre nämlich eine Bestandsaufnahme des Zustandes der Infrastruktur erforderlich, aus der dann ein priorisierter Investitionsplan abgeleitet werden könnte, der wiederum Voraussetzung für die Einstellung entsprechender finanzieller Mittel in den Bundeshaushalt wäre. Immerhin hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Juni bestätigt, das wenigstens die Bestandsaufnahme bis zum Herbst abgeschlossen sein sollte. Allerdings hat es derlei Ankündigungen bereits mehrfach gegeben.

Die Schuld für die Misere allerdings allein beim BMVI zu suchen, wäre nicht gerechtfertigt. Das Ministerium kann seinen Aufgaben nur dann zeitgerecht nachkommen, wenn ihm das dafür notwendige qualifizierte Personal zur Verfügung steht. Heute muss man nüchtern feststellen, dass der erzwungene jahrelange Personalabbau zwar möglicherweise zu Kosteneinsparungen geführt, die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung dabei jedoch deutlich geschwächt hat. Die Verantwortung hierfür tragen die diversen Bundesregierungen.

Der Fall Zaaren zeigt: Die Zeit der Ankündigungen, Goodwill-Bezeugungen, Tagungen und Konferenzen muss endlich ein Ende haben. Jetzt muss gehandelt werden, und die Wassersportwirtschaft erwartet, dass den vielfältigen Ankündigungen endlich Taten folgen. Dabei wird der Bundesverband Wassersportwirtschaft allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn die politische Unterstützung groß genug ist. Dafür wird er sich weiterhin gemeinsam mit den übrigen Verbänden einsetzen.