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Verbraucherausstellung

Verbraucherausstellung
 

Es wurde längere Zeit darüber gestritten, ob Verbraucherausstellungen, zu denen auch die Bootsausstellungen gehören, als Freizeitveranstaltungen einzustufen sind. Würde man zu dem Ergebnis kommen, daß Verbraucherausstellungen Freizeitveranstaltungen sind, so hätte das die Folge, daß die dort geschlossenen Verträge als Haustürgeschäfte zu behandeln sind. Dies würde eine fast unbeschränkte Widerrufsmöglichkeit für alle auf Messen geschlossene Verträge eröffnen.

Wie der Bundesgerichtshof hierüber entschieden hat, können BWVS-Mitglieder unter dem Button "Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) nachlesen.


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