Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

News Presse

Verbrauchsgüterkauf

 

Verbrauchsgüterkauf
 

Die Regeln über den Verbrauchsgüterkauf gelten, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Unternehmer ist nach der Definition des Gesetzes eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt.

Den ausführlichen Text können BWVS-Mitglieder unter dem Button "Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) nachlesen.


... zurück