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Überführungskosten

Überführungskosten
 

Das Landgericht Dresden hat entschieden: "Die mit einer Preisangabe versehene Werbung eines Autohauses für den Verkauf eines neuen Kfz mit dem Hinweis "zzgl. Überführungskosten" verstößt gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe. Daran ändert auch die Möglichkeit einer Selbstabholung vom Auslieferungslager nichts.

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