Wirtschaftliche Betätigungen der Gemeinden |
Die Gemeinden haben nach den Gemeindeverordnungen der Länder ein wirtschaftliches Betätigungsverbot zu beachten. Viele Gemeinden machen sich aus diesem Verbot nicht viel und bieten zu billigen Preisen über die Volkshochschulen (VHS) Leistungen an. BWVS-Mitglieder können den kompletten Text unter dem Button "Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) nachlesen. |
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