Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

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Charterscheinregelung

Charterscheinregelung
 
Auf Initiative des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft e.V. (BWVS) wurde im Jahr 2000 im Rahmen eines vierjährigen Modellversuches die Charterscheinregelung eingeführt. Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, auf bestimmten Gewässern ein Charterboot auch ohne amtlichen Sportbootführerschein zu führen. Nach den positiven Erfahrungen aus der Versuchsphase wird nun zum 1. Mai 2004 das Gewässernetz erweitert und die´Regelung in dauerhaftes Recht (Gewässer nach Anlage 5) überführt. Für die Gewässer nach Anlage 6 gilt eine neue Probephase.

Im Rahmen der neuen Regelung wurde die Schiffsgröße, die mit Charterschein geführt werden kann, auf 15 m (bisher 13 m) erhöht. Außerdem können zukünftig bis zu 12 Personen (bisher 10) mit an Bord sein. Voraussetzung bleibt wie bisher eine ausführliche theoretische und praktische Einweisung durch das Charterunternehmen. Ein spezieller Charterschein wird nicht mehr ausgestellt. Es genügt die absolvierte Einweisung, auf deren Grundlage der Charterunternehmer eine Charterbescheinigung ausstellt.

Die Unternehmen der Wassersportwirtschaft begrüßen die Überführung in dauerhaftes Recht und die Erweiterung um neue Fahrtgebiete. Die Gleichstellung mit dem internationalen Wettbewerb (Frankreich, Niederlande etc.) hat für die Betriebe in den Regionen, die von der Öffnung profitieren, zu kontinuierlichen Umsatzsteigerungen geführt.

Reinhard Klemme, der Vorsitzende des Arbeitskreises Charterboot im BWVS bringt es auf den Punkt:" Die Charterscheinregelung hat dem Wassertourismus in Deutschland neue Impulse gegeben. Davon profitiert neben dem maritimen Gewerbe auch der allgemeine Tourismus".

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen: Jürgen Tracht, Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V. (BWVS) Telefon 0221-5957115 oder info(at)bwvs.de
 

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