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Versandhandel

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Beim Versendungskauf geht die Versendungsgefahr mit Übergabe der Ware an die Transportperson über. Geht die Ware auf dem Transport verloren, so muss der Verkäufer nicht noch einmal liefern. Dies ist jetzt vom Bundesgerichtshof bestätigt worden. Nur wenn der Verkäufer von einer Anweisung des Käufers über die Art der Versendung abweicht, macht sich der Verkäufer schadenersatzpflichtig.

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