Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

News Presse

Markenschutz

Markenschutz
 

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs tritt eine Erschöpfung der Marke bereits dann ein, wenn der Händler sich die Ware der betreffenden Marke beschaffen kann. Er muss nicht warten, bis die Ware bei ihm eingegangen ist. Bisher galt: Der Markenschutz des Herstellers ist erloschen, sobald er die Ware in den Verkehr gebracht hat.

BWVS-Mitglieder können den kompletten Text unter dem Button "Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) nachlesen.


... zurück