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Fallen im Mietvertrag

Fallen im Mietvertrag
 

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie an mögliche Streitpunkte denken. Auseinandersetzungen mit dem Vermieter können Sie vermeiden, wenn Sie von vornherein an die Formulierungen denken, die Ihren Interessen entsprechen.

 In vielen Städten und Gemeinden ist es so, dass genügend Gewerberaum zur Verfügung steht. Sie müssen sich also nicht von einem Vermieter den Vertragsinhalt diktieren lassen.

BWVS-Mitglieder können sich den Vertragsinhalt unter dem Button "Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) anschauen.


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