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Rechnungen

Rechnungen
 

Das Steueränderungsgesetz 2003 setzt die EU-Rechnungsrichtlinie in nationales Recht um. Es gelten neue Vorschriften über den Inhalt von Rechnungen. Die Vorschriften müssen genau eingehalten werden, andernfalls ist aus der Rechnung kein Vorsteuerabzug möglich. Es gilt eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2004. Ihre neuen Rechnungsformulare sollten Sie bald in Auftrag geben.

Beachten Sie auch, dass einige Beschränkungen des Vorsteuerabzuges abgeschafft worden sind.

BWVS-Mitglieder können sich die Vorschriften unter dem Button "Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) anschauen.


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