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Rückgriffsanspruch

Rückgriffsanspruch
 

Der Händler muss seinen Kunden 2 Jahre lang Gewährleistung erbringen. Zum Ausgleich besteht ein Rückgriffsanspruch gegenüber den Lieferanten. Vielfach verlaufen solche Ansprüche im Sande, da der Lieferant seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird.

Besonders schwierig ist die Situation bei ausländischen Lieferanten. Hier ist es dringend erforderlich, dass sich der Händler absichert.

Handelt es sich um größere Aufträge, die rückabgewickelt werden, so dürfte es auch größeren Unternehmen nicht leicht fallen, diese Ansprüche zu erfüllen. Der Dumme in der Leistungskette ist immer der Letztverkäufer, der sich den Ansprüchen seiner Kunden ausgesetzt sieht.

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