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Telefonische Bestellung

Telefonische Bestellung
 

Telefonische Bestellungen unterliegen den Regeln über den elektronischen Geschäftsverkehr. Damit hat der Kunde grundsätzlich die Möglichkeit, von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen.

Der Händler kann aber nicht in jedem Fall das Teil an den Händler zurückgeben, weil es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt. Es besteht die Gefahr, dass sich das Lager mit von den Kunden zurückgegebenen Teilen füllt, für die keine Verwendung besteht.

BWVS-Mitglieder können unter dem Button "Mitgliederservice" (Allgemeines Recht) nachlesen, wie Sie sich schützen können.


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