Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

News Presse

EU-weite Abgas- und Lärmgrenzwerte

EU-weite Abgas- und Lärmgrenzwerte

Weitere Verfahrensvereinfachungen für die Wassersportwirtschaft gefordert

Pünktlich zum Herbstbeginn wurden die Verhandlungen zur Einführung europaweit harmonisierter Abgas- und Lärmgrenzwerte für Sportboote
und Bootsmotoren wieder aufgenommen. Ihren vorläufigen Höhepunkt erhielten sie anläßlich einer erneuten Abstimmungsrunde am 26.
Oktober 1998 in Brüssel. Zu den Teilnehmern zählten neben Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls Experten aus der internationalen
Boots- und Bootsmotorenindustrie.

Während die EU-Kommission die Entwurfsphase der Ergänzung der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG über Höchstemissionswerte im Abgas-
und Lärmbereich möglichst zügig abschließen möchte, wollen Industrievertreter und der Großteil der EU-Mitgliedsstaaten zuvor alle
Handelshemmnisse und Praxisprobleme bei der zukünftigen Umsetzung der EU-Regelung aus dem Weg räumen.

Im Vordergrund stehen dabei insbesondere kleinere Bootswerften und Motorenhersteller, die nach dem jetzigen Entwurfstext noch mit
Realisierungsproblemen bei der Zertifizierung ihrer Produkte rechnen müssen.

Hauptpunkt der Diskussionen sind zum einen die Prüfverfahren bei der Messung der Abgasemissionen. Hier ist nach wie vor nicht die
Möglichkeit einer sogenannten Selbstzertifizierung durch die Motorenhersteller ohne das Hinzuziehen einer "benannten" Prüfstelle
vorgesehen. Allerdings war die Einigkeit in Brüssel unter den anwesenden Vertretern der Mitgliedsstaaten und der internationalen Industrie
zur Einführung dieser Möglichkeit hoch; es bleibt daher zu hoffen, daß sie im endgültigen Richtlinienentwurf der Kommission entsprechend
berücksichtigt wird.

Eine weitere, derzeit noch nicht endgültig gelöste Problematik liegt in der Messung und Prüfung der Lärmemissionen bei Innenbord-Benzin-
und -Dieselmotoren. Nachdem der internationale Dachverband der maritimen Freizeitwirtschaft ICOMIA ein praktikables Datenbankkonzept,
das sogenannte "Referenzboot-System", zur Sammlung und anschließenden Verwendung von Vergleichsdaten über geprüfte
Boot-Motor-Kombinationen entwickelt hat, wurde dieses in den Entwurfstext der Richtlinienergänzung selbst mit aufgenommen. Das Konzept
wird sowohl von den betroffenen Motoren- als auch Bootsherstellern begrüßt.

Allerdings enthält der Text der EU-Richtlinienergänzung derzeit noch eine deutliche Überreglementierung für beide Seiten. Hier sind sich
insbesondere die Behördenvertreter der Bundesrepublik Deutschland und der internationalen Wassersportwirtschaft einig, daß es dem
Vertragsverhältnis zwischen Werft und Motorenhersteller selbst zu überlassen ist, wer die entsprechenden Vergleichsdaten sammelt und
liefert. Grundsätzlich klar muß es sein, daß die Bootswerft bzw. der Installateur des Motors in das Boot für die Einhaltung der
höchstzulässigen Lärmemissionen der jeweiligen Boot-Motor-Kombination verantwortlich ist.

Ein dritter Diskussionsschwerpunkt liegt im Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-weiten Abgas- und Lärmgrenzwerte.

In diesem Zusammenhang fordert die internationale Industrie eine Einführungsverschiebung für Zweitakt-Außenbordmotoren auf das Jahr
2005. Derzeit ist ein Inkrafttreten der europäischen Regulierung zum Jahr 2002 für Diesel- und Viertaktbenzin- sowie zum Jahr 2003 für
Zweitaktmotoren vorgesehen.

Darüber hinaus wird - da die zugrundeliegenden Datenbanken für das "Referenzboot-System" zunächst noch entwickelt und erstellt werden
müssen - eine generelle Einführungsverschiebung der Lärmgrenzwerte um ein Jahr gegenüber dem Inkrafttreten der
Abgasemissionshöchstwerte gefordert.

Insgesamt sind sich die Beteiligten der EU-Mitgliedsstaaten und der Industrie nach dem derzeit vorliegenden Entwurfstext einig, daß eine
weitere abschließende Anhörungsrunde für die Einführung europaweit harmonisierter Abgas- und Lärmgrenzwerte dringend erforderlich ist.
Anläßlich des "Expertenmeetings" vom 26.10.1998 in Brüssel wurde ein eindeutiges Votum für die Vorlage eines weiteren Regelungsentwurfs
ausgesprochen.

Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt jedoch abzuwarten, ob sich die EU-Kommission hierzu bereitfinden wird, bevor sie ihre entgültige Fassung der
geplanten Richtlinienergänzung an den Europäischen Rat und schließlich das Europäische Parlament zur Verabschiedung weitergibt.