Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V.

Sportbootrichtlinie tritt in Kraft - Fristen beachten!


Die neue Sportbootrichtlinie 2013/53/EU tritt am 18. Januar 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Bestimmungen für den Bau und die Ausrüstung von Sportbooten, Wassermotorrädern, Bootsmotoren sowie verschiedener Bauteile. Allerdings gibt es noch eine Übergangsfrist bis zum 18. Januar 2017. Das bedeutet, dass bis zum Ablauf der Übergangsfrist
 

  • Produkte sowohl nach dem alten als auch nach der neuen Richtlinie zertifiziert werden und
  • Produkte, die noch nach den Bestimmungen der alten Richtlinie zertifiziert wurden, in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen.

Hersteller von Booten oder Motoren haben also noch bis zum 18. Januar 2017 Zeit, nach der alten Richtlinie zertifizierte Produkte an den Handel abzugeben. Der Zeitpunkt der Abgabe an den Handel gilt als Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Produkte, die bereits in Verkehr gebracht wurden, sich also beim Handel befinden, dürfen auch nach dem 18. Januar 2017 ohne zeitliche Begrenzung abverkauft werden. Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen der Verband gerne zur Verfügung (Herr Tracht – 0221 5957115). Die neue Sportbootrichtlinie finden Sie hier:

http://www.bvww.org/mitgliederservice/fachinformation/gesetze-verordnungen-u-eu-richtlinien/